AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen oder Leistungen.
2. Diese AGB gelten mit der Entgegennahme des Angebots, der Lieferung oder Leistung oder spätestens mit Annahme des Bildmaterials.
3. Den AGB kann binnen 3 Tagen nach Erhalt schriftlich widersprochen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des / der Auftraggeber*in wird hiermit widersprochen, diese erlangen keine Gültigkeit, außer die Fotografin erkennt diese schriftlich an.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, wenn nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
5. Ebenso gelten diese AGB gegenüber Verbraucher*innen und Unternehmen, sofern hier nicht ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher*in ist jede/r Auftraggeber*in, die / der als natürliche Person den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch zu anderen selbstständigen beruflichen Tätigkeiten abschließt. Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder sonst selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
6. Lichtbilder / Fotoaufnahmen im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher Form sie erstellt wurden oder vorliegen. (RAWs, Lichtbilder in ausgedruckter Form, digitale Fotoaufnahmen, Videos usw.…).

II. Urheberrecht

1. Das Urheberrecht am entstandenen Material / Fotoaufnahmen liegt jederzeit alleinig bei der Fotografin. Keine andere Person besitzt das Urheberrecht am produzierten Material / Fotoaufnahmen.
2. Die von der Fotografin hergestellten Fotoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des / der Auftraggeber*in bestimmt. Der / die Auftraggeber*in ist berechtigt, die ausgewählten Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdrucke aufzubewahren und zu nutzen (z.B. auf privaten Websites, Social Media, Ausdrucke). Eine Veränderung der Aufnahme durch den / die Auftraggeber*in oder durch Dritte, die im Auftrag des / der Auftraggeber*in handeln, ist nicht erlaubt. Er / sie ist verpflichtet, die Fotografin sichtbar und nachvollziehbar als Urheberin der Fotoaufnahmen zu kennzeichnen (z. B. Foto: Caminka Fotografie, Katharina Meister-Guckenberger). Bei Verwendung der Fotografien auf Social Media ist eine Verlinkung der Fotografin obligatorisch (Instagram: caminka_fotografie, Facebook: Caminka Fotografie). Eine Nutzung von Filtern oder Bearbeitung der Bilder durch den / die Auftraggeber*in ist untersagt, ebenso die Bereitstellung, der Verkauf, die kommerzielle Nutzung oder das Verteilen der Fotoaufnahmen ohne die ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung der Fotografin. Gegen Verstöße behält sich die Fotografin vor, rechtlich Schritte einzuleiten.
3. Die Übertragung von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars der Fotografin an den / die Auftraggeber*in über.
5. Die Fotografin darf, wenn die Auftraggeber*innen schriftlich zustimmen, von ihr erstellte Fotografien zu eigenen Werbezwecken verwenden. Der / die Auftraggeber*in gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Der / die Auftraggeber*in erklärt sich damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch die Fotografin vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und öffentlich weitergegeben werden dürfen (z. B. Eigenwerbung für Caminka Fotografie, Nutzung in Social Media, Website). Im Falle von Veröffentlichungen stellt der / die Auftraggeber*in keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Dem / der Auftraggeber*in ist bewusst, dass es zu einer Namensnennung / Verlinkung seiner Person kommen kann. Das Einverständnis zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin ist immer freiwillig und kann gegenüber der Fotografin jederzeit für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail an hallo@caminka-fotografie.de widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies der Fotografin möglich ist.
6. Die Fotografin ist alleinige Urheberin. Es liegt im Ermessen der Fotografin, ob und wie die entstandenen Fotos bearbeitet werden und in welcher Bearbeitung die Fotoaufnahmen dem / der Auftraggeber*in ausgehändigt werden.
7. Die RAW-Dateien bleiben immer im Eigentum der Fotografin und werden nicht an Auftraggeber*innen herausgegeben.


III. Abschluss eines Vertrags und Vertragspartner*innen

Ein Vertrag zwischen den Auftraggeber*innen und der Fotografin (Auftragnehmerin) kommt unter folgenden Voraussetzungen zustande:

1. Der / die Auftraggeber*in hat verschiedene Möglichkeiten Fotoaufnahmen durch die Fotografin anzufragen. Dies kann telefonisch, per E-Mail, per Messenger/Social Media oder über das Kontaktformular auf der Website der Fotografin erfolgen. Mit einer Kontaktanfrage gibt der / die Auftraggeber*in noch kein verbindliches Angebot ab, um einen Vertrag abzuschließen.
2. Auf Anfrage der / des Auftraggeber*in gibt die Fotografin telefonisch oder per E-Mail ein Angebot für ihre Fotodienstleistung ab. Dieses Angebot der Fotografin ist rechtsverbindlich und hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Werktagen. Wenn diese Frist abläuft und der / die Auftraggeber*in das Angebot nicht angenommen hat, erlischt das Angebot.
3. Der / die Auftraggeber*in hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der Frist von 10 Werktagen anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich per E-Mail oder ggf. telefonisch erfolgen. Durch die Annahme des Angebots kommt zwischen den Parteien ein rechtverbindliches Vertragsverhältnis zur Anfertigung von Fotografien zustande.
4. Wird das Angebot erst nach Ablauf der 10-Tages-Frist angenommen, handelt es sich ausdrücklich um ein neues Angebot der Fotografin, welches einer ausdrücklichen Erklärung der / des Auftraggeber*in bedarf. Eine Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung über die Terminreservierungsgebühr steht einer Annahmeerklärung gleich.
5. Mehrere Auftraggeber*innen haften gesamtschuldnerisch für den Auftrag. Erklärungen eine/r Auftraggeber*in wirken auch für den / die andere Auftraggeber*in. Von der Fotografin / Auftragnehmerin abgegebene Erklärungen gelten jeweils auch für die andere/n Auftraggeber*innen.


IV. Pflichten des / der Auftraggeber*in

1. Der / die Auftraggeber*in hat Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle erforderlichen Informationen zur Ausführung und Erfüllung des Auftrags vorliegen (Beschreibung des Weges zum Location-/ Veranstaltungsort, Sonderwünsche usw.)
2. Der / die Auftraggeber*in stellt sicher, dass an den jeweiligen gewünschten Standorten / Locations das Fotografieren erlaubt ist, wenn es sich um eine Veranstaltungsreportage handelt.
3. Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin auch Fotografien gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein können (Gäste, Geistliche, Trauredner*innen, Künstler*innen, etc.). Das Brautpaar/der/die Veranstalter*innen stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar die Fotografin darüber informieren.
4. Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass bei Veranstaltungsreportagen alle anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Die Fotografin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann die Fotografin nicht garantieren. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber*innen, die Fotografin am Tag der Reportage oder im Vorfeld von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind.
5. Der / die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Fotografin von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die auf der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der Fotos geltend gemacht werden.
6. Während einer mehrstündigen Reportage werden der Fotografin und gegebenfalls Assistent*innen unentgeltlich in angemessenem Umfang Nahrung und Getränke zur Verfügung gestellt.
7. Der/die Kund*in sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Den Auftraggeber*innen ist der Stil der Fotografin bekannt und sie verzichten ausdrücklich auf Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der der Auftragsnehmerin ausgeübten künstlerischen / fotografischen Gestaltungsspielraumes, der Location sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Sollte der / die Auftraggeber*in nachträglich Änderungswünsche haben, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und somit auch einer gesonderten Vergütung.
8. Sind der Fotografin innerhalb von einer Woche nach Bereitstellung der Fotoaufnahmen per Online-Galerie keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


V. Pflichten der Auftragnehmerin

1. Die Auftragnehmerin / Fotografin schuldet die angebotenen Leistungen des Vertrags persönlich. Dies gilt für Fotoshootings, Reportagen als auch für im Angebot enthaltene Leistungen wie Vorgespräche oder ein Kennenlernshooting. Die Auftragnehmerin wird als Einzelfotografin tätig. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, auch als Einzelfotografin eine/n eine/n Assistent*in mitzubringen. Dies wird vor dem Fototermin mit dem / der Auftraggeber*in abgesprochen.
2. Kann die Fotografin den Vertrag für eine Veranstaltungsreportage aufgrund von höherer Gewalt (plötzlicher Krankheit, Unfall, Ausfall oder Zerstörung der Technik, Todesfall eines nahen Angehörigen oder ähnlichem) nicht persönlich erfüllen, wird sie sich um einen Ersatz bemühen. Der oder die Fotograf*in wird dann auf eigene Rechnung tätig werden. Die geleistete Terminreservierungsgebühr erhält der / die Auftraggeber*in in diesem Fall zurück. Die Auftragnehmerin fotografiert nur für die Zeit des vertraglich vereinbarten Rahmens. Insbesondere bei der Erstellung von Fotoreportagen auf Veranstaltungen. Der / die Auftraggeber*in hat die Möglichkeit, den Stundenumfang zu erweitern, diese sind gesondert zu vergüten und nur möglich, sofern die Auftragnehmerin hierfür zeitlichen und persönliche Kapazität am Veranstaltungstag hat.
3. Die Auftragnehmerin / Fotografin schuldet die Anfertigung von Fotoaufnahmen in einem gängigen Dateiformat (JPEG). Diese werden von der Fotografin bearbeitet. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben immer bei der Fotografin. Der / die Auftraggeberin hat keinen Anspruch und kein Recht auf die Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW-Format.
4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die Fotoaufnahmen in dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum für den / die Auftraggeber*in per Online-Galerie bereitzustellen. Ausdrucke von Fotoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung ebenso die Erstellung von aufwändigen Zusatzprodukten (z. B. Bilderalben). Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Die Auftragnehmerin / Fotografin verpflichtet sich, die digitalen Fotoaufnahmen an einem sicheren Ort 2 Jahre aufzubewahren. Danach kann die Auftragnehmerin die erstellten Fotoaufnahmen jederzeit löschen. Gemäß des Urhebergesetzes können RAW-Dateien weiterhin aufbewahrt werden und von der Auftragnehmerin / Fotografin entsprechend weiterhin genutzt werden. Im Falle eines Datenverlustes ist die Fotografin nicht haftbar zu machen. Auftraggeber*innen sind verpflichtet, ihre Fotodateien herunterzuladen und selbst abzuspeichern.

VI. Vergütung und Auslagen

1. Es gelten die Preise, die vertraglich zwischen der Auftragnehmerin und dem / der Auftraggeber*in vereinbart wurden. Teilzahlungen / Ratenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vertraglich gesondert vereinbart wird. Da die Auftragnehmerin / Fotografin die Kleinunternehmerregel nach § 19 Umsatzsteuergesetz nutzt, ist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Wird die tatsächlich vereinbarte Zeit bei Veranstaltungsreportagen überschritten, wird der zusätzlich Zeitaufwand je angefangener Stunde berechnet (300,00 Euro), außer im Vertrag ist anderes vereinbart.
3. Bei Abschluss eines Vertrags über eine Veranstaltungsreportage sind 30 % des Angebotspreises als Terminreservierungsgebühr sofort fällig oder die Zahlungsfrist wird in der Rechnung angegeben. Für eine fristgerechte Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Fotografin maßgeblich. Das Konto ist untenstehend auf der Rechnung angeführt. Wenn die Terminreservierungsgebühr nicht fristgerecht eingeht oder gar nicht bezahlt wird, ist die Fotografin nicht dazu verpflichtet, den Auftrag durchzuführen. Nach Durchführung des Auftrags ist der restliche Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
4. Sofern die Zahlung nicht fristgerecht eingeht, wird die Fotografin die / den Auftraggeber*in unter einer angemessenen Fristsetzung anmahnen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Zahlung bei der Auftragnehmerin / Fotografin eingeht, ist diese dazu berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern. Erstellte Fotoaufnahme werden erst nach vollständiger Bezahlung an den / die Auftraggeber*in geliefert.
5. Die Fotografin reist für Shootings von 91710 Gunzenhausen – OT Unterasbach an. 10 km sind inklusive, jeder weiter Kilometer kostet 0,50 Euro zum Shootingort und ist von der / dem Auftraggeber*in zu zahlen. Für Veranstaltungsreportagen können andere Vereinbarungen gelten, diese bedürfen der Schriftform. Bei Anreisen mit Bahn / Flugzeug sowie bei einer erforderlichen Übernachtung (Entfernung über 100 km) sind die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung von der / dem Auftraggeber*in zu entrichten.

VI. Rücktritt durch den / die Auftraggeber*in

1. Im Falle eines Rücktritts nach fest vereinbartem Termin und Vertragsunterzeichnung durch den / die Auftraggeberin stehen der Auftragnehmerin nachstehende Aufwandsentschädigungen zu:
· Veranstaltungsreportagen:
Rücktritt bis zu 4 Monate vor Termin: 30 % der Vergütung (= Terminreservierungsgebühr)
Rücktritt bis zu 3 Monate vor Termin: 50 % der Vergütung
Rücktritt bis zu 1 Monat vor Termin: 75 % der Vergütung
Rücktritt ab 1 Woche vor Termin: 90 % der Vergütung



VII. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

1. Die erstellten Bildaufnahmen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum der Fotografin und werden vorher nicht an den / die Auftraggeber*in per Online-Galerie bereitgestellt bzw. ausgeliefert.
2. Andere etwaige am Fotoshooting oder der Veranstaltungsreportage beteiligte Dienstleister*innen dürfen Fotoaufnahmen / Fotos nur nach schriftlicher Freigabe, ggf. einer gesonderten Vergütung und unter Nennung der Urheberschaft von Caminka Fotografie, Katharina Meister-Guckenberger, verwenden.
3. Die Auftragnehmerin / Fotografin entscheidet über die Auswahl der Fotoaufnahmen. Der / die Auftraggeber*in hat vorbehaltlich einer anders lautenden vertraglichen Vereinbarung keinen Anspruch, alle entstandenen Fotografien aus dem Fotoshooting / Veranstaltungsreportage zu erhalten.

VIII. Haftung

1. Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso gesetzliche Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen der Fotografin.
2. Die Haftung für Sachschäden und / oder Vermögensschäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Der / die Kund*in verzichtet auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin, sollte diese aufgrund höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Verlust oder Defekt der Fotografieausrüstung, Fehlfunktionen der Technik / Kameratechnik) den Auftrag nicht durchführen können. In diesem Fall bemüht sich die Fotografin jedoch um einen etwaigen Ersatztermin. Kann die Fotografin den Vertrag für eine Veranstaltungsreportage aufgrund von höherer Gewalt (plötzlicher Krankheit, Unfall, Ausfall oder Zerstörung der Technik, Todesfall eines nahen Angehörigen oder ähnlichem) nicht persönlich erfüllen, wird sie sich um einen Ersatz bemühen. Der oder die Fotograf*in wird dann auf eigene Rechnung tätig werden. Die geleistete Terminreservierungsgebühr erhält der / die Auftraggeber*in in diesem Fall zurück.

IX. Datenschutz und Datenverarbeitung

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten der Auftraggeber*innen können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung, auf der Website einsehbar.


X. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
2. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin, sofern der / die Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte diese unvollständig sein, so werden die AGB im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner*innen verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.



Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember 2023